Corona FAQ
Veranstaltergutschein beantragen
Falls Sie eine Rückerstattung für eine Corona-bedingt abgesagte/verschobene Veranstaltung (ursprünglicher Termin in 2020) haben möchten, benötigen Sie einen Veranstalter-Gutschein. Diesen erhalten Sie bei dem Ticket-System, welches Ihr Ticket erstellt hat. Bitte schauen Sie dazu auf Ihre Eintrittskarte. Sofern es sich dabei um Eventim, ticketonline oder um Köln-, Bonn- oder Westticket handelt, dann beantragen Sie den Veranstalter-Gutschein einfach Online HIER.
Auszahlung oder Einlösung des Veranstaltergutscheins beantragen
Um die Auszahlung oder Einlösung Ihres Gutscheins zu beantragen, klicken Sie HIER.
Geben Sie Ihren Gutscheincode zur Prüfung ein. Anschließend erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem Veranstaltergutschein und können das Formular öffnen, um eine Auszahlung beim Veranstalter zu beantragen.
Tickets der Firma Ticketmaster oder Nordwestticket können sie HIER rückabwickeln lassen.
Bei Tickets der Funke Medien Gruppe bitte ganz einfach an ticketing@funkemedien.de wenden.
Anliegen, die uns per E-Mail oder Post erreichen, haben aufgrund der Vielzahl von Einlösungsanfragen und geringer Mitarbeiterzahl (Kurzarbeit) eine Bearbeitungszeit von mindestens 2-3 Wochen.
Weitere Fragen und Antworten rund um unsere Veranstaltungen
Als Veranstalter sind wir bemüht, möglichst alle Termine auch während der Corona-Pandemie, dort wo möglich, und streng im Rahmen der rechtlichen Auflagen, stattfinden zu lassen. Für Termine, die aufgrund der Pandemie von einer Verschiebung betroffen sind, suchen wir jeweils einen möglichst baldigen Nachholtermin. Über alle Änderungen informieren wir möglichst frühzeitig auf unserer Website oder über die Websites unserer Ticketpartner.
Wichtig:
Sollte es notwendig sein, eine Veranstaltung zu verschieben, so behalten die erworbenen Tickets für den neuen Verschiebungstermin ihre Gültigkeit. Können Sie am neuen Termin nicht teilnehmen, so wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle, an der das Ticket gekauft wurde.
BEDINGUNGEN FÜR DEN BESUCH VON VERANSTALTUNGEN
Für den Besuch unserer Veranstaltungen in Deutschland gelten die nach den rechtlich verbindlichen Vorgaben aktuell ausgewiesenen Einlassbedingungen. Diese Bedingungen können sich je nach regionaler Gesetzgebung unterscheiden. So ist es möglich, dass Veranstaltungen ohne jegliche Einschränkungen besucht werden können oder aber je nach Pandemie-Situation kann der Einlass auch die 3G-, 2G- oder die 2G-Plus-Regel mit FFP2-Maskenpflicht vorsehen. Ebenso kann dieses je nach Lage bedeuten, dass Veranstaltungsbesucher zusätzlich ihren Lichtbildausweis und einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen müssen.
Corona-Regeln ändern sich regelmäßig. Daher informieren Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse kurz vor Ihrem Konzertbesuch noch einmal über die zu dem betreffenden Zeitpunkt jeweils gültigen örtlichen Corona-Vorschriften für den Veranstaltungsbesuch.
Hier finden Sie zusätzlich die jeweils aktuellen Regelungen, die seitens der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern gelten.
WIE ERFAHRE ICH VON VERSCHIEBUNGEN/NACHHOLTERMINEN?
Für Veranstaltungen, die verschoben werden müssen, wird es Nachholtermine geben.
BEHALTEN DIE TICKETS BEI VERSCHIEBUNGEN IHRE GÜLTIGKEIT?
Alle Tickets behalten ihre Gültigkeit. Sie haben beispielsweise eine Eintrittskarte für ein Konzert in Berlin erworben: mit genau dieser Eintrittskarte werden Sie bei einem Nachholtermin eingelassen. Sie benötigen kein neues Ticket oder keine schriftliche Bestätigung über die neue Gültigkeit des Tickets! Dies ist auch der Grund, warum mögliche Erstattungen nur gegen Vorlage der Original-Tickets möglich sind.
SIE MÖCHTEN IHRE TICKETS GERNE VERSCHENKEN, HABEN ABER NIEMANDEN, DEM SIE MIT IHREN TICKETS EINE FREUDE MACHEN KÖNNEN?
In Deutschland gibt es zahlreiche sozial schwache Menschen, die sich Kultur nicht leisten können. Wir als Veranstalter geben immer - sofern es der Verkauf der Karten zulässt - Freikarten an entsprechende Einrichtungen weiter, um Kultur einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Empfänger dieser Freikarten sind uns immer sehr dankbar. Wir erhalten zahlreiche Dankesbriefe und freuen uns immer wieder, Gutes zu tun.
Wenn Sie Ihr(e) Ticket(s) auch spenden möchten, so machen Sie nicht nur sozial benachteiligten Menschen eine Freude, Sie unterstützen zusätzlich auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche.
Geben Sie uns gerne Bescheid, wenn Sie Ihr Ticket spenden möchten. Wir übernehmen die Koordination für Sie!
BEKOMME ICH BEI EINER VERSCHIEBUNG MEIN GELD ZURÜCK?
Bitte wenden Sie sich zu dieser Fragestellung im Bedarffalle an die Verkaufsstelle, bei der Sie die Tickets gekauft haben. Senden Sie uns bitte keine Original-Tickets zu.
Wir hoffen, dass wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten konnten und bedanken uns ganz herzlich bei den vielen verständnisvollen Kunden, die bislang ganz selbstverständlich neue Termine angenommen haben, wenn sie von einer Verschiebung ihres Konzerttermins betroffen waren.
VIELEN DANK!